Darauf verständigten sich die Mitglieder der Staatsregierung in einer Kabinettssitzung. Die Regelung schließt keine Sportarten aus, macht aber unter anderem zur Bedingung, dass alle Teilnehmenden jederzeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Zudem soll das Training in kleinen Gruppen stattfinden und die aktuellen Hygienevorschriften eingehalten werden, sei es beim Händewaschen oder der regelmäßigen Reinigung von Sportgeräten. Innensportstätten und Schwimmbäder bleiben weiterhin geschlossen.
Der Präsident des Landessportbundes Sachsen, Ulrich Franzen, begrüßt die Entscheidung der Landesregierung: „Wir freuen uns, dass unsere Vereine wieder loslegen dürfen. Die Infektionsschutzmaßnahmen rund um die Corona-Pandemie sind ein großer Einschnitt in das Leben vieler Menschen. Gerade jetzt kann der organisierte Sport deswegen als wichtiger Ausgleich dienen.“
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